Hygienekonzept - Berta von Lassan

 

Stand 22.07.2021

INHALTSVERZEICHNIS
1. Grundlage und Verwendung des Hygienekonzeptes
2. Maßnahmen
2.1. Kontaktdatenerhebung und Meldung möglicher Infektionen
2.2. Begrenzung der Gästeanzahl
2.3. Abstandsgebot
2.4. Reinigung und Hygiene
2.4.1. Während der Reise
2.4.2. Zwischen den Reisen
2.5. Umgang mit Speisen und Getränken
2.6. Umgang mit Segelmanövern
3. Verhaltensregeln an Bord

1. Grundlage und Verwendung des Hygienekonzeptes
Das vorliegende Konzept richtet sich nach den aktuellen Quarantäneverordnung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern. Es wird kontinuierlich an Veränderungen der
Verordnungen angepasst.
Ziel des Konzepts und dessen Umsetzung ist es, Infektionsgefahren wirksam und
zielgerichtet zu reduzieren sowie mögliche Infektionswege nachvollziehbar zu machen.
Das Konzept beinhaltet Verhaltensregeln und Reinigungsanweisungen für Crew und Gäste.
Diese werden allen beteiligten Personen vor Antritt der Fahrt schriftlich oder digital zur
Verfügung gestellt.
Die Verhaltensregeln sowie Hinweisschilder zum Verhalten auf dem Schiff hängen gut
sichtbar an Bord aus. Das Hygienekonzept liegt in ausgedruckter Form zum Nachlesen
aus.
Unmittelbar nach der Ankunft an Bord weist die Crew alle Gäste explizit auf die
Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen hin und erklärt wie die konkrete Umsetzung
auszusehen hat. Die Einhaltung der Regeln liegt in der Verantwortung der Gäste selbst.


2. Maßnahmen
2.1. Kontaktdatenerhebung und Meldung möglicher Infektionen
Soweit möglich wird zum Zwecke der Kontakterhebung und deren Nachverfolgbarkeit
im möglichen Infektionsfall die “Luca-App” genutzt. Sollte dies den Gästen nicht möglich
sein, oder lehnen diese das ab, wird eine Kontaktdatenliste erstellt, welche das
Erhebungsdatum, den vollständigen Namen sowie Adresse, Telefonnummer und E-Mail-
Adresse aller Gäste an Bord enthält. Es wird versichert, dass unbefugte Dritte keine
Kenntnis der erhobenen Daten erlangen. Vier Wochen nach Erhebungsdatum, werden
die Daten vernichtet.
Der Schiffsbetrieb verpflichtet sich, unverzüglich Meldung an die zuständigen Gesundheitsbehörden
zu geben, sollte ein Gast binnen 14 Tage nach Abschluss einer Reise
Covid-19-Symptome melden.
Sollte der Verdacht auf eine Infektion bei einer sich an Bord befindlichen Person bestehen,
wird dies unmittelbar dem Gesundheitsamt mitgeteilt und kein weiterer Hafen angelaufen.


2.2. Begrenzung der Gästeanzahl
Die mögliche Gästeanzahl richtet sich nach den räumlichen Kapazitäten, sowie der
Tatsache ob Gäste einem Haushalt angehören oder nicht. Das Schiff verfügt im
Gästebereich über 8 Betten in 3 Kabinen (2 x 2-Bett Kabine, 1 x 4-Bett Kabine). Die
Kabinen werden mit Gästen aus maximal zwei Haushalten belegt. Somit können bei
Mehrtagesfahrten bis zu 8 Gäste befördert werden.
Bei Tagesfahrten beläuft sich die maximale Belegung auf 25 Personen. Um die
Abstandsregeln einhalten zu können, wird das Schiff mit maximal 20 Personen zuzüglich
der Crew bei Tagesfahrten belegt.
Während der Reisen und nach der Grundreinigung für die folgende Reise, ist das Schiff
ausschließlich von der festen Crew sowie Gästen mit einer gültigen Buchung zu betreten.


2.3. Abstandsgebot
An Bord des Schiffes werden alle Personen dazu angehalten, einen Mindestabstand
von 1,5 m einzuhalten, sofern sie nicht einem Haushalt angehören. Dies gilt nicht, wenn
die Übertragung von Viren durch geeignete physische Barrieren verringert wird. Dazu
gehören u.a. das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung.
Die Gäste werden von der Crew zu Beginn und zum Ende der Reise einzeln an und von
Bord geleitet, wobei ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt wird.
Sowohl an als auch unter Deck sind Sitzgruppen in einem festen Plan eingeteilt. Bei
Mehrtagesreisen richten sich die Einteilungen nach der Kabinenbelegung. Bei Tagesfahrten
werden maximal zwei Haushalte einer Sitzgruppe zugeteilt. Die Sitzgruppen sind
mindestens 1,5 m voneinander entfernt.
Auf dem gesamten Schiff befinden sich Hinweise, welche die geeigneten Abstände (1,5
m) deutlich anzeigen und somit zum Abstandhalten anhalten.


2.4. Reinigung und Hygiene
Informationstafeln zur Hygiene hängen gut sichtbar am Niedergang und am Sanitärbereich
aus. Zu sämtlichen Reinigungsmaßnahmen stehen Handschuhe und geeignete
Reinigungs- sowie Desinfektionsmittel zur Verfügung. Zur Dokumentation und Kontrolle
wird ein Reinigungsplan geführt.


2.4.1. Während der Reise
(1) Oberflächen an und unter Deck, welche häufig berührt werden (Türklinken,
Handläufe, etc.), werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
(2) Die sanitären Anlagen werden von der Crew (oder dafür eingeteilten Personen)
regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
(3) Alle Innenbereiche werden von der Crew (oder dafür eingeteilten Personen)
regelmäßig gelüftet (mindestens alle 2 Stunden).
(4) Auf allen Toiletten stehen Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher
zur Verfügung.
(5) Es hängen Anleitungen zur Handhygiene aus.


2.4.2. Zwischen den Reisen
(1) Bei einem Gruppenwechsel hat die Crew mindestens drei Stunden Zeit für die
Grundreinigung.
(2) Der gesamte Gästebereich unter Deck wird vor Ankunft der nächsten Gruppe
grundgereinigt. Dazu gehören alle Kabinen, der Kabinengang, der Sanitärbereich
und die Messe.
(3) Bettwäsche wird bei 60 Grad Celsius gewaschen.
(4) Das Deck wird vor Ankunft der nächsten Gruppe gereinigt. Alle Handläufe, die
Reling, sowie häufig berührte Oberflächen werden desinfiziert.


2.5. Umgang mit Speisen und Getränken
Es werden keine Buffets zur Selbstbedienung angeboten. Alkoholische Getränke werden
nur in Maßen und nicht an erkennbar Betrunkene ausgeschenkt.
Beim Essen werden die Abstandsregeln eingehalten, wie in Kapitel 2.3. beschrieben.
Dazu werden je nach Möglichkeit Sitzgelegenheiten im Innen- sowie Außenbereich genutzt
oder es wird nacheinander gegessen.
Getränke werden von der Crew oder dafür eingeteilten Personen der Backschaft ausgeschenkt.
Die Backschaft wird entsprechend der Kabinenbelegung eingeteilt. Die Zubereitung
der Mahlzeiten und der Abwasch werden ausschließlich von eingeteilten Personen
ausgeführt.
Bei Tagesfahrten werden sämtliche Handlungen in der Küche sowie die Ausgabe von
Speisen und Getränken ausschließlich von der Crew ausgeführt.


2.6. Umgang mit Segelmanövern
Die Gruppe wird in feste Teams, entsprechend der Kabinenbelegung beziehungsweise
Haushaltszugehörigkeit und auf feste Positionen eingeteilt. In diesen Teams werden die
Segelmanöver angeleitet. Nach dem Reinigen häufig genutzter Oberflächen ist ein Wechsel
der Positionen möglich.
Während aller Handlungen an Deck wird der Mindestabstand soweit möglich (gleicher
Haushalt ausgenommen) eingehalten.

3. Verhaltensregeln an Bord
Mit Betreten des Schiffes erklärt sich die jeweilige Person mit den Verhaltensregeln einverstanden.
Die Einhaltung der Regeln liegt in der Verantwortung des Einzelnen. Bei Verstößen
gegen die Regeln ist die Crew berechtigt die jeweilige Person von Bord zu verweisen, sodass
diese von der Weiterreise ausgeschlossen ist.
(1) Sowohl jeder Gast als auch jedes Crewmitglied versichert bevor er oder sie an Bord
kommt, dass er oder sie keine Symptome des Coronavirus (bzw. akuten Atemwegserkrankungen)
zeigt und sich innerhalb der letzten 14 Tage weder in der Nähe einer
nachweislich infizierten Person noch in einem (vom RKI) ausgewiesenen Risikogebiet
aufgehalten hat.
(2) Jeder Gast verpflichtet sich die erfragten Kontaktdaten wahrheitsgemäß anzugeben,
um an einer Reise teilnehmen zu können.
(3) Unmittelbar nach Betreten des Schiffes hat sich die jeweilige Person die Hände zu
waschen oder zu desinfizieren. Während der gesamten Reise sollen die Hände
regelmäßig gewaschen oder desinfiziert werden.
(4) An Bord des Schiffes sowie bei etwaigen Landgängen gilt es, einen Mindestabstand
von 1,5m einzuhalten. Es ist darauf zu achten, dass sich keine Staus in den Gängen
bilden und Warteschlangen vor sanitären Anlagen vermieden werden.
(5) Sollte es nicht möglich sein den Abstand zu wahren, ist eine Mund-Nasenbedeckung
zu tragen. Diese ist in Eigenverantwortung mitzubringen.
(6) Alle sich auf dem Schiff befindlichen Personen verpflichten sich dazu, ständig die
allgemeinen Regeln zur Husten- und Niesetikette einzuhalten.
(7) Jede Person an Bord betritt nur die ihr jeweils zugeteilte Kabine und lüftet diese
regelmäßig.
(8) Die Crew verpflichtet sich, jeden Tag einen Corona Selbsttest im “4 Augen
Prinzip” durchzuführen und das Ergebnis schriftlich niederzulegen.
(10) Stellt ein Gast bis zu vierzehn Tage nach Beendigung der Reise Covid-19-
Symptome bei sich fest, ist dies dem Schiffsbetrieb unmittelbar mitzuteilen.

 


1 Mund und Nase sind so zu bedecken, dass eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder sprechen
vermindert wird (ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Menschen die aufgrund einer körperlichen,
geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasenbedeckung tragen können)